Stichtag 31. MärzGesetzliche Verwirkungsfrist für den Antrag auf Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)
Steuern sparen & Abzüge10 Minuten Lesezeit• Stand: Steuerjahr 2026 / Frist 2027

Quellensteuer zurückfordern mit Säule 3a & BVG-Einkauf: So sparen Sie Tausende Franken über die NOV

Im monatlichen Quellensteuertarif sind Einzahlungen in die Säule 3a, BVG-Einkäufe, Weiterbildungskosten und Kinderbetreuung nicht enthalten. Sehen Sie anhand konkreter Rechenbeispiele, wie viel Quellensteuer Sie über die NOV zurückfordern können.

Verfasst von: Steuerexperten-Team (Zertifizierte Schweizer Steuerberater (NOV & Quellensteuer))
Das Wichtigste in Kürze (Management Summary)
  • Seit der Abschaffung der separaten Tarifkorrektur können Einzahlungen in die Säule 3a und BVG-Einkäufe ausschliesslich über die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) steuerlich abgezogen werden.
  • Der Maximalbetrag der Säule 3a für Angestellte mit Pensionskasse liegt bei CHF 7'258 pro Jahr (und erhöht sich 2027 voraussichtlich auf rund CHF 7'400); zusätzlich sind nachträgliche Einkäufe in frühere Beitragslücken der Säule 3a möglich.
  • Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse (2. Säule BVG) bieten den grössten Steuerhebel überhaupt und brechen die Steuerprogression bei Einkommen ab CHF 100'000 massiv.
  • Neben Vorsorgebeiträgen lassen sich effektive Berufskosten, Weiterbildungen bis CHF 12'000 sowie Kinderdrittbetreuung bis CHF 25'000 pro Kind geltend machen.
  • Entscheidend für Ihre Netto-Rückerstattung ist das Zusammenspiel aus Ihren individuellen Abzügen und dem Steuerfuss Ihrer Wohngemeinde – testen Sie Ihr Potenzial vorab im Quellensteuer-Rechner.

1. Warum Säule 3a und BVG-Einkäufe im Quellensteuertarif komplett fehlen

Wenn Sie als ausländische Fachkraft mit Aufenthaltsbewilligung B oder L in der Schweiz arbeiten, wird Ihre Quellensteuer anhand kantonaler Tarifcodes berechnet. Diese Tarife enthalten zwar statistische Durchschnittspauschalen für obligatorische Sozialversicherungen (AHV/IV/EO, ALV, NBUV und ordentliche BVG-Beiträge) sowie eine minimale Berufskostenpauschale, berücksichtigen aber keinerlei freiwillige Vorsorgeleistungen oder überdurchschnittliche Lebenshaltungs- und Weiterbildungskosten.

Bis Ende 2020 konnten Quellensteuerpflichtige mit einem einfachen einseitigen Formular (der sogenannten Tarifkorrektur) ihren Säule-3a-Beitrag einreichen und erhielten pauschal Geld zurück. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Quellensteuerrechts (Kreisschreiben Nr. 45) wurde diese isolierte Tarifkorrektur schweizweit abgeschafft. Heute gilt ausnahmslos: Wer seine Einzahlung in die Säule 3a oder einen Einkauf in die Pensionskasse steuerlich abziehen will, stellt den Antrag auf eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) oder reicht diese im Rahmen der obligatorischen NOV ein.

Das ist für gut informierte Steuerpflichtige ein enormer Vorteil: Denn in der NOV ist das Steueramt nicht mehr an starre Tarifpauschalen gebunden, sondern muss sämtliche bundes- und kantonalrechtlichen Abzüge zulassen – genauso wie bei Schweizer Staatsangehörigen oder Personen mit Ausweis C.

Wichtige Neuerung: Nachträglicher Einkauf in die Säule 3a

Seit der Bundesratsreform zum nachträglichen Einkauf in die Säule 3a können Erwerbstätige mit AHV-pflichtigem Einkommen in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen auch Beitragslücken der letzten Jahre durch zusätzliche 3a-Einkäufe schliessen. Wichtig: Dies gilt nur für Jahre, in denen Sie bereits über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz verfügt haben, und setzt voraus, dass der ordentliche Jahresmaximalbetrag (CHF 7'258) im laufenden Jahr bereits voll ausgeschöpft wurde.

2. Die 6 stärksten Steuerhebel in der nachträglichen ordentlichen Veranlagung

Wer eine Steuererklärung im Rahmen der NOV einreicht, sollte sich niemals nur auf den Abzug der Säule 3a beschränken. Erst durch die systematische Kombination aller gesetzlich zulässigen Abzugspositionen entsteht die maximale Quellensteuer-Rückerstattung:

  • Säule 3a (Gebundene Selbstvorsorge): Bis zu CHF 7'258 pro Jahr und erwerbstätiger Person (bei Ehepaaren mit zwei Erwerbseinkommen bis zu CHF 14'516 pro Jahr) sind zu 100 % vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Die Einzahlung muss zwingend bis spätestens 31. Dezember auf dem 3a-Konto oder 3a-Wertschriftendepot verbucht sein.
  • Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule / BVG): Verfügen Sie laut Ihrem Pensionskassenausweis über eine Deckungslücke (z. B. nach Zuzug aus dem Ausland oder nach einer Lohnerhöhung), können Sie freiwillige Einkäufe tätigen. Ein BVG-Einkauf von CHF 20'000 reduziert Ihr steuerbares Einkommen sofort um volle CHF 20'000. Beachten Sie lediglich die 3-jährige Sperrfrist für Kapitalbezüge sowie allfällige Vorbezüge für Wohneigentum.
  • Effektive Berufskosten & Pendlerabzug: Fahren Sie täglich zur Arbeit, können Sie die Kosten für den öffentlichen Verkehr oder – falls ÖV unzumutbar ist bzw. eine erhebliche Zeitersparnis bringt – die Kilometerpauschale für das Privatauto abziehen (beim Bund bis CHF 3'200, in vielen Kantonen deutlich höher oder unbegrenzt wie in Basel-Stadt oder Zug mit höheren Limiten). Hinzu kommen bis zu CHF 3'200 für auswärtige Verpflegung sowie die Berufskostenpauschale für übrige Berufsauslagen.
  • Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten: Absolvieren Sie einen MBA, einen CAS/MAS, Sprachkurse für den Beruf oder Fachzertifizierungen? Selbstgetragene Kurs-, Prüfungs- und Reisespesen sind bis zu CHF 12'000 pro Jahr voll abzugsfähig.
  • Kinderdrittbetreuungskosten (Kita, Tagesmutter, Hort): Arbeiten beide Eltern (oder sind Sie alleinerziehend), lassen sich bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen bis zu CHF 25'000 pro Kind und Jahr für die familienergänzende Kinderbetreuung abziehen.
  • Wochenaufenthalt & Unterhaltszahlungen: Wer unter der Woche am Arbeitsort ein Zimmer mietet und am Wochenende an den Familienwohnsitz zurückkehrt, kann Mietkosten des Wochenaufenthalts, Heimfahrten und Mehrkosten der Verpflegung abziehen. Ebenso sind nachweisbare Alimente an den Ex-Partner oder minderjährige Kinder voll abzugsfähig.

3. Konkrete CHF-Rechenbeispiele: Steuerersparnis bei CHF 85'000, CHF 115'000 und CHF 150'000

Aufgrund der progressiven Steuertarife in der Schweiz steigt der Grenzsteuersatz mit zunehmendem Einkommen stark an. Das bedeutet: Jeder Franken, den Sie in die Säule 3a oder Ihre Pensionskasse einzahlen, schneidet die oberste, am höchsten besteuerte Spitze Ihres Einkommens ab.

In der nachfolgenden Tabelle zeigen wir anhand dreier typischer Einkommensprofile (Alleinstehend, Tarif A0N, ohne Kirchensteuer), wie sich die Kombination aus Säule 3a, effektiven Berufskosten und Weiterbildung bzw. BVG-Einkauf auf die Steuerrückerstattung in der NOV auswirkt:

Vorsicht vor der Gemeindesteuerfuss-Differenz!

Die obigen Rechenbeispiele zeigen Wohngemeinden mit einem günstigen oder durchschnittlichen Steuerfuss (z. B. Baar ZG mit 52 %, Opfikon ZH mit 94 %). Wohnen Sie hingegen in einer Gemeinde mit sehr hohem Steuerfuss und haben kaum zusätzliche Abzüge ausser der Säule 3a, kann die Gemeindesteuer-Differenz die Ersparnis der Säule 3a auffressen. Deshalb prüfen wir bei 4you Partners GmbH vor jedem erstmaligen NOV-Antrag exakt das Verhältnis von Gemeindesteuerfuss zu Abzugsvolumen.

Praxis-Vergleich: Quellensteuerabzug vs. Effektive Steuerlast nach NOV-Optimierung (in CHF)
Einkommensprofil & Standort:Profil 1: CHF 85'000 Bruttolohn (Wohnsitz Baar ZG)
Abgezogene Quellensteuer (Jahr):CHF 3'740
Geltend gemachte NOV-Abzüge:Säule 3a (CHF 7'258) + Pendler & Verpflegung (CHF 6'400) + Weiterbildung (CHF 3'500)
Ordentliche Steuer laut NOV:CHF 1'790
Netto-Rückerstattung (Ihr Gewinn):+ CHF 1'950 Rückerstattung
Einkommensprofil & Standort:Profil 2: CHF 115'000 Bruttolohn (Wohnsitz Baden AG)
Abgezogene Quellensteuer (Jahr):CHF 11'615
Geltend gemachte NOV-Abzüge:Säule 3a (CHF 7'258) + BVG-Einkauf (CHF 10'000) + Effektive Berufskosten (CHF 7'100)
Ordentliche Steuer laut NOV:CHF 7'235
Netto-Rückerstattung (Ihr Gewinn):+ CHF 4'380 Rückerstattung
Einkommensprofil & Standort:Profil 3: CHF 150'000 Bruttolohn (Wohnsitz Opfikon ZH – Pflicht-NOV)
Abgezogene Quellensteuer (Jahr):CHF 16'800
Geltend gemachte NOV-Abzüge:Säule 3a (CHF 7'258) + BVG-Einkauf (CHF 25'000) + Weiterbildung MBA (CHF 12'000)
Ordentliche Steuer laut NOV:CHF 8'920
Netto-Rückerstattung (Ihr Gewinn):+ CHF 7'880 Rückerstattung

4. Schritt-für-Schritt-Plan: So sichern Sie sich Ihre Quellensteuer-Rückerstattung

Damit sowohl die Vorsorgeabzüge als auch die formellen Fristen beim Steueramt reibungslos ineinandergreifen, empfehlen wir unseren Mandantinnen und Mandanten folgenden bewährten Jahresfahrplan:

1. Bis spätestens Mitte Dezember des laufenden Steuerjahres: Prüfen Sie Ihre Einzahlung in die Säule 3a (CHF 7'258) und klären Sie mit Ihrer Pensionskasse das maximale Einkaufspotenzial für die 2. Säule ab. Wichtig: Nur Zahlungen, die vor dem 31. Dezember effektiv bei der Vorsorgeeinrichtung gutgeschrieben sind, dürfen für das betreffende Steuerjahr abgezogen werden.

2. Im Januar / Februar des Folgejahres: Sammeln Sie Ihren Lohnausweis, die Bescheinigung der Säule 3a (Formular 21 EDP), die Bestätigung über allfällige BVG-Einkäufe, Ihre Bank- und Depotauszüge per 31. Dezember sowie Belege für Weiterbildungen, Krankheitskosten und Kinderbetreuung.

3. Vor dem 31. März des Folgejahres: Führen Sie mit unserem Quellensteuer-Rechner und dem Expertenteam von 4you Partners GmbH die Vorab-Simulation durch. Ergibt sich ein klarer Steuervorteil (oder besteht ohnehin eine obligatorische NOV-Pflicht), stellen wir für Sie fristgerecht den Antrag und erstellen die steueroptimierte NOV-Erklärung.

Jetzt persönliches NOV-Potenzial & Quellensteuer-Rückerstattung prüfen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Quellensteuer-Rechner oder starten Sie direkt den 5-Schritte-NOV-Check der 4you Partners GmbH (Baar, ZG).

Häufige Fragen zum Thema

Kann ich die Säule 3a für das Vorjahr noch im Januar oder Februar nachzahlen?

Nein, das Schweizer Vorsorgerecht kennt bei der Säule 3a eine strikte Stichtagsregel: Die Einzahlung muss zwingend bis spätestens am 31. Dezember auf dem Konto der Vorsorgestiftung oder Bank verbucht sein, um in der NOV für dieses Kalenderjahr abgezogen werden zu können. Neu geschaffene Möglichkeiten zum nachträglichen Einkauf in frühere Beitragslücken werden steuerlich immer in demjenigen Kalenderjahr abgezogen, in welchem die Zahlung tatsächlich geleistet wird.

Lohnt sich eine freiwillige NOV nur wegen der Säule 3a (CHF 7'258)?

Das hängt direkt vom Steuerfuss Ihrer Wohngemeinde ab. Wohnen Sie in einer steuergünstigen oder durchschnittlichen Gemeinde (z. B. Zug, Baar, Cham, Kilchberg, Zollikon, Opfikon, Wallisellen, Baden), bringt bereits der alleinige Abzug der Säule 3a von CHF 7'258 meist zwischen CHF 1'200 und CHF 2'400 Steuerrückerstattung pro Jahr. Wohnen Sie hingegen in einer steuerhohen Gemeinde deutlich über dem kantonalen Mittelwert, sollten neben der Säule 3a weitere Abzüge (Berufskosten, Weiterbildung, BVG) vorhanden sein.

Was gilt es bei einem freiwilligen BVG-Einkauf vor einem geplanten Wegzug aus der Schweiz zu beachten?

Nach einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule) gilt gemäss Art. 79b Abs. 3 BVG eine dreijährige Sperrfrist für sämtliche Kapitalbezüge (inklusive Barauszahlung bei endgültigem Verlassen der Schweiz oder Vorbezug für Wohneigentum). Beziehen Sie innerhalb von 3 Jahren nach dem Einkauf Kapital aus der 2. Säule, wird der Steuerabzug des Einkaufs rückwirkend gestrichen. Planen Sie also einen Wegzug innerhalb der nächsten 36 Monate, ist die Säule 3a gegenüber dem BVG-Einkauf meist die flexiblere Wahl.

Können auch Grenzgänger (Ausweis G) ihre Säule 3a über die NOV abziehen?

Ja, sofern sie die Voraussetzungen der sogenannten Quasi-Ansässigkeit erfüllen. Das bedeutet: Mindestens 90 % des weltweiten Familieneinkommens müssen in der Schweiz der Besteuerung unterliegen. In diesem Fall können auch Grenzgänger bis zum 31. März des Folgejahres die nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen und ihre Säule 3a sowie effektive Berufskosten abziehen.

Interaktiver 5-Schritte-NOV-Check

Quellensteuer-Rückerstattung & NOV-Pflicht kostenlos prüfen

Frist 31. März beachten
Schritt 1 von 5: Ihre Situation20 %

1. Was ist der Hauptgrund Ihrer Anfrage?

Wählen Sie die Option, die am besten auf Ihre aktuelle Steuersituation zutrifft.

Dauert weniger als 60 Sekunden