Stichtag 31. MärzGesetzliche Verwirkungsfrist für den Antrag auf Nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)
Kanton Zürich • NOV Quellensteuer & Steueramt ZH

NOV Quellensteuer im Kanton Zürich: Obligatorische NOV, Steuer Rechner & Rückforderung

Wann Sie beim Steueramt des Kantons Zürich zwingend in die ordentliche Veranlagung müssen (CHF 120'000 Bruttolohn, CHF 80'000 Vermögen oder CHF 3'000 Wertschriftenerträge) – und wie Sie mit Säule 3a, BVG und der 35 % Schweizer Verrechnungssteuer tausende Franken zurückholen.

Eckdaten • Kanton Zürich
Zuständige Steuerbehörde:
Steueramt des Kantons Zürich (Dienstabteilung Quellensteuer)
Gesetzliche NOV-Antragsfrist:
31. März 2027 (für das Steuerjahr 2026)
Einkommensgrenze Pflicht-NOV:
Ab CHF 120'000 Bruttojahreseinkommen (bei unterjährigem Zuzug auf 12 Monate hochgerechnet)

Quellensteuer & Ordentliche Veranlagung im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich verzeichnet schweizweit die höchste Anzahl an quellensteuerpflichtigen Fachkräften, Expats und Führungskräften mit Ausweis B oder L. Monat für Monat zieht Ihr Arbeitgeber die Quellensteuer nach einem kantonalen Durchschnittstarif ab. Dieser Durchschnittstarif berücksichtigt jedoch weder Ihre individuellen Vorsorgeeinzahlungen (Säule 3a, Pensionskassen-Einkäufe) noch Ihre effektiven Berufskosten oder Ihren tatsächlichen Gemeindesteuerfuss.

Gleichzeitig verschärft das Steueramt des Kantons Zürich die Kontrollen bei der obligatorischen NOV: Wer mindestens CHF 120'000 Bruttolohn erzielt, über steuerbares Vermögen ab CHF 80'000 (Alleinstehende) bzw. CHF 160'000 (Verheiratete) verfügt oder ab CHF 3'000 Nebeneinkünfte (z. B. Dividenden, Zinsen, ETF-Ausschüttungen oder ausländische Mieteinnahmen) aufweist, ist gesetzlich verpflichtet, die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) einzureichen.

Säule 3a & BVG-Einkäufe voll abziehen

Eine Einzahlung von CHF 7'258 in die Säule 3a spart im Kanton Zürich je nach Einkommen und Gemeinde sofort zwischen CHF 1'450 und CHF 2'400 Steuern. Freiwillige Pensionskassen-Einkäufe (BVG) lassen sich zu 100 % vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Gemeindesteuerfuss-Vorteil im Raum Zürich nutzen

Der Zürcher Quellensteuertarif basiert auf dem gewichteten Mittel aller Zürcher Gemeinden (rund 110 %). Wohnen Sie am Zürichsee (Kilchberg, Rüschlikon, Zollikon, Küsnacht, Erlenbach) oder in steuergünstigen Gemeinden wie Winkel oder Uitikon, sinkt Ihre Steuerlast in der NOV schon ohne Zusatzabzüge deutlich.

Stadt Zürich (Steuerfuss 119 %): Unser Vorab-Check schützt Sie

In der Stadt Zürich oder in Winterthur liegt der Gemeindesteuerfuss über dem kantonalen Durchschnitt. Hier lohnt sich ein freiwilliger NOV-Antrag ab einer Säule-3a-Einzahlung oder höheren Berufskosten/Kinderbetreuungskosten. Wir berechnen vorab auf den Franken genau, ob Sie im Plus landen.

Wann ist die NOV im Kanton Zürich obligatorisch?

Sobald eines der folgenden Kriterien erfüllt ist, besteht im Kanton Zürich eine gesetzliche Pflicht zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung:

  • 1. Bruttojahreseinkommen:Ab CHF 120'000 Bruttojahreseinkommen (bei unterjährigem Zuzug auf 12 Monate hochgerechnet)
  • 2. Steuerbares Vermögen (Einzelperson):Ab CHF 80'000 steuerbarem Reinvermögen (weltweites Vermögen per 31. Dezember)
  • 3. Steuerbares Vermögen (Verheiratete):Ab CHF 160'000 steuerbarem Reinvermögen für verheiratete Paare
  • 4. Nebeneinkünfte / Wertschriften:Ab CHF 3'000 nicht quellensteuerpflichtigen Einkünften (z. B. Dividenden, Zinsen, Krypto-Staking, Liegenschaftserträge)

•Bei unterjähriger Steuerpflicht (Zuzug aus dem Ausland unter dem Jahr) rechnet das Steueramt Zürich die regelmässigen Lohnbestandteile auf 12 Monate hoch, um die CHF 120'000-Grenze zu prüfen.

•Auch wer ein Eigenheim oder eine Liegenschaft im Kanton Zürich erwirbt, unterliegt sofort der obligatorischen ordentlichen Veranlagung.

Gemeindesteuerfuss-Vergleich im Kanton Zürich

Der Quellensteuertarif basiert auf dem kantonalen Durchschnitt. Ihr tatsächlicher Wohnort entscheidet massgeblich über die Höhe Ihrer Rückerstattung:

Kilchberg / Rüschlikon / Zollikon / KüsnachtSehr hoher Vorteil
Steuerfuss 72 % – 79 % (weit unter Kantonsmittel)

Hohe Rückerstattung bereits durch den tiefen Gemeindesteuerfuss, verstärkt durch Säule 3a & BVG.

Wallisellen / Opfikon (Glattbrugg) / Kloten / BülachHoher Vorteil
Steuerfuss 94 % – 106 % (unter Kantonsmittel)

Steuerfussvorteil kombiniert mit Arbeitsweg- und Vorsorgeabzügen sorgt für solide Rückzahlungen.

Uster / Dietikon / Horgen / WädenswilAusgeglichen / Abzugsabhängig
Steuerfuss ca. 98 % – 112 % (nahe Kantonsmittel)

Mit Säule 3a (CHF 7'258) oder Weiterbildungs-/Pendlerkosten klar im Plus (ca. CHF 1'500 – 3'200 Rückerstattung).

Stadt Zürich / WinterthurVorsicht (Vorab-Check nötig)
Steuerfuss 119 % – 125 % (über Kantonsmittel)

Freiwillige NOV lohnt sich bei voller Säule 3a, BVG-Einkauf, Wochenaufenthalt oder Kinderdrittbetreuung.

35 % Schweizer Verrechnungssteuer

Schweizer Verrechnungssteuer (35 %) & Wertschriften im Kanton Zürich

Besitzen Sie Bankguthaben, Kassenobligationen, Schweizer Aktien oder ETFs, zieht die Bank automatisch 35 % Schweizer Verrechnungssteuer auf Zinsen und Dividenden ab. Über das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis der Zürcher Steuererklärung (ZHprivateTax) fordern wir diese 35 % Verrechnungssteuer für Sie zu 100 % zurück.

  • Vollständige Rückerstattung der 35 % Schweizer Verrechnungssteuer auf Dividenden und Bankzinsen
  • Anrechnung ausländischer Quellensteuern (DA-1 / pauschale Steueranrechnung) auf US- und EU-Dividenden bei ordentlicher Veranlagung
  • Vermeidung von Nachsteuer- und Bussenverfahren wegen nicht deklarierter Vermögenswerte ab CHF 80'000

Praxis-Fallbeispiele aus dem Kanton Zürich

Rückerstattung: + CHF 2'640

IT-Spezialist in der Stadt Zürich mit Säule 3a & Weiterbildung

Ledig, Ausweis B, Wohnsitz Stadt Zürich (8004)

Bruttolohn: CHF 112'000
Abzüge: Säule 3a (CHF 7'258) + Berufsorientierte Weiterbildung (CHF 4'800) + effektive ÖV-/Verpflegungskosten

Obwohl die Stadt Zürich einen Steuerfuss von 119 % aufweist, überwiegen die Abzüge aus Säule 3a und Weiterbildung deutlich. Es resultiert eine Netto-Rückerstattung von rund CHF 2'640.

Rückerstattung: + CHF 7'850

Kaderangestellte in Kilchberg (ZH) – Obligatorische NOV ab CHF 120'000

Verheiratet, 1 Kind, Ausweis B, Wohnsitz Kilchberg am Zürichsee

Bruttolohn: CHF 165'000
Abzüge: 2x Säule 3a + Kinderdrittbetreuung (Kita CHF 18'000) + Schweizer Verrechnungssteuer CHF 1'750

Kombination aus extrem tiefem Gemeindesteuerfuss in Kilchberg, vollem Kita-Abzug (bis CHF 25'500 pro Kind im Kanton Zürich) und Rückforderung der 35 % Verrechnungssteuer.

Interaktiver Quellensteuer-Rechner & NOV Steuer Rechner 2026/2027

Quellensteuer- & NOV-Ersparnis-Rechner: Wie viel Geld erhalten Sie zurück?

Berechnen Sie in 30 Sekunden Ihr persönliches Rückerstattungspotenzial durch die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV Quellensteuer) sowie die 35 % Rückforderung der Schweizer Verrechnungssteuer.

CHF 110'000
CHF 40'000
CHF 300'000
Geschätzter Grenzsteuersatz: ~22 %

Hohes Rückerstattungspotenzial in steuergünstigen Zürcher Gemeinden & durch 3a/BVG-Abzüge

CHF 7'258

Im Quellensteuertarif nicht enthalten – über die NOV zu 100 % vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

CHF 0

Freiwillige BVG-Einkäufe brechen die Steuerprogression bei hohen Einkommen massiv.

CHF 2'500

CAS/MAS/Kurse (bis CHF 12'000), ÖV-/Auto-Pendlerkosten, auswärtige Verpflegung & Wochenaufenthalt.

CHF 2'000

Auf Schweizer Dividenden und Bankzinsen werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen. Über das Wertschriftenverzeichnis der NOV fordern Sie diese 35 % zurück!

Ihre Live-Steuersimulation (ZH)NOV-Potenzial

Geschätztes jährliches Rückerstattungs- & Sparpotenzial

CHF 2'847

pro Steuerjahr durch NOV-Abzüge & Verrechnungssteuer-Rückforderung

Geltend gemachte NOV-Abzüge total:CHF 9'758
Steuerersparnis durch Abzüge (3a, BVG, Beruf):+ CHF 2'147
35 % Verrechnungssteuer-Rückerstattung:+ CHF 700
Kantonaler Tarif-Indikator (ZH):~22 % Grenzsteuersatz

Freiwillige ordentliche Veranlagung (Antrag bis 31. März)

Unter CHF 120'000 Bruttolohn ist die NOV freiwillig. Wichtig: Da der Wechsel für Folgejahre bindend ist, prüfen wir vorab Ihren Gemeindesteuerfuss, damit Sie garantiert von einer Rückerstattung profitieren.

100 % kostenlose ErsteinschätzungVorab-Prüfung Nachzahlungsrisiko
Interaktiver 5-Schritte-NOV-Check

Quellensteuer-Rückerstattung & NOV-Pflicht kostenlos prüfen

Frist 31. März beachten
Schritt 1 von 5: Ihre Situation20 %

1. Was ist der Hauptgrund Ihrer Anfrage?

Wählen Sie die Option, die am besten auf Ihre aktuelle Steuersituation zutrifft.

Dauert weniger als 60 Sekunden

Häufige Fragen zur NOV im Kanton Zürich

Wo reiche ich den NOV-Antrag im Kanton Zürich ein?

Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung im Kanton Zürich wird elektronisch über das kantonale Portal des Steueramts Zürich (Quellensteuer-Onlineportal) bis spätestens am 31. März des Folgejahres gestellt. Über unseren 5-Schritte-NOV-Check übernehmen wir für Sie die Vorab-Prüfung, die fristgerechte Antragstellung und die komplette Zürcher Steuererklärung.

Wie lange dauert die Auszahlung der Quellensteuer-Rückerstattung im Kanton Zürich?

Nach Einreichung der vollständigen Steuererklärung prüft das Steueramt des Kantons Zürich (Dienstabteilung Quellensteuer) die Angaben und erlässt die definitive Einschätzungsmitteilung. Die bereits vom Arbeitgeber abgezogene Quellensteuer wird vollumfänglich angerechnet und das Guthaben inklusive Vergütungszins direkt auf Ihr Schweizer Bankkonto überwiesen.

Gilt im Kanton Zürich die CHF 80'000 Vermögensgrenze auch für Bankkonten und Depots im Ausland?

Ja. Bei steuerlichem Wohnsitz im Kanton Zürich ist Ihr weltweites Reinvermögen per 31. Dezember massgebend (Bankguthaben, Aktien, ETFs, Kryptowährungen und ausländische Immobilien abzüglich Schulden). Überschreitet dieses CHF 80'000 (Alleinstehende) bzw. CHF 160'000 (Verheiratete), besteht eine Pflicht zur obligatorischen NOV.